Ab 23. März 2026: Tempo-30-Zone im Gudower Weg | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Am 23. März 2026 wird im Gudower Weg eine Tempo-30-Zone eingerichtet. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Radverkehr sicherer und komfortabler zu machen sowie den Durchgangsverkehr zu verlangsamen.

Ab 23. März 2026: Tempo-30-Zone im Gudower Weg

Die Umwandlung des Abschnitts zwischen Johann-Gutenberg-Straße und Wasserkrüger Weg wurde 2025 als Teil des Radverkehrskonzepts im Bauausschuss beschlossen und von der Verkehrsaufsicht des Kreises angeordnet.

In Mölln besteht im gesamten Stadtgebiet keine Pflicht, Radwege zu benutzen. Radfahrende nutzen grundsätzlich die Fahrbahn gemeinsam mit dem Autoverkehr. Das Fahren auf Gehwegen ist nur erlaubt, wenn das Zusatzzeichen „Fahrrad frei“ angebracht ist.

Mit der Einführung der Tempo-30-Zone im Gudower Weg werden die Zusatzschilder „Radfahrer frei“ am Gehweg entfernt. In Tempo-30-Zonen fahren Radfahrende grundsätzlich auf der Fahrbahn.

Unabhängig von der neuen Tempo-30-Zone im Gudower Weg gilt weiterhin: Kinder bis 8 Jahre müssen, Kinder bis 10 Jahre dürfen den Gehweg mit dem Fahrrad benutzen. Diese Regelung dient dem besonderen Schutz junger Radfahrender und gilt auch weiterhin im gesamten Stadtgebiet.

Da auch die angrenzenden Straßen bereits als Tempo-30-Zonen ausgewiesen sind, entsteht ein zusammenhängendes, einheitlich beschränktes Gebiet. Die Tempo-30-Zone ist am Anfang und Ende mit den Verkehrszeichen 274.1 (Beginn) und 274.2 (Ende) gekennzeichnet. Innerhalb der Zone gilt auf allen Straßen Tempo 30, ohne dass an jeder Einmündung ein weiteres Schild steht.

Wichtiger Hinweis:
Mit der Einführung der Tempo-30-Zone gilt an der Einmündung Gudower Weg / Hindenburgstraße künftig „Rechts vor Links“. Verkehrsteilnehmende müssen dies unbedingt beachten. Andere Vorfahrtsänderungen an den Einmündungen in dem Abschnitt gibt es nicht.

Wann gilt rechts vor links nicht?
Die Regel „rechts vor links“ gilt nicht für Fahrzeuge, die aus einer Grundstückseinfahrt oder über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfahren. Gerade in der neuen Tempo-30-Zone im Gudower Weg kommt dies häufig vor. In diesen Fällen ist der einfahrende Fahrzeugführer gemäß § 10 StVO wartepflichtig und muss allen anderen Verkehrsteilnehmern Vorrang gewähren. Das bedeutet: Wer über einen abgesenkten Bordstein in die Straße einfährt, darf nicht auf „rechts vor links“ vertrauen, sondern muss warten, bis die Fahrbahn frei ist. Zusätzlich ist das Parken direkt vor abgesenkten Bordsteinen nicht erlaubt.

Die Stadt Mölln bittet alle Verkehrsteilnehmer:innen um erhöhte Aufmerksamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme.