Hunde willkommen in Mölln – aber bitte anmelden! | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Hundeanmeldung in Mölln: Die Stadtverwaltung informiert.

Hunde willkommen in Mölln – aber bitte anmelden!

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Die Stadt Mölln heißt alle (neuen) Hundehalter:innen herzlich willkommen! Damit das Zusammenleben von Mensch und Tier in der schönen Eulenspiegelstadt reibungslos funktioniert, möchte die Stadtverwaltung freundlich an die gesetzliche Anmeldepflicht erinnern.

Warum die Anmeldung wichtig ist

Die Hundeanmeldung ist nicht nur eine formale Angelegenheit, sondern ein wichtiger Beitrag für das Wohl der Stadt. Sie ermöglicht es der Stadtverwaltung, einen umfassenden Überblick über die Hundepopulation in Mölln zu erhalten, einschließlich der Anzahl und Rasse der Hunde sowie der Anzahl gefährlicher Hunde. Wie jede Steuer ist sie eine öffentlich-rechtliche Abgabe, der keine bestimmte Leistung (etwa das Reinigen der Straßen von Hundekot) gegenübersteht und die nach dem Gesamtdeckungsprinzip zur Finanzierung aller kommunalen Aufgaben mitverwendet wird.

An- und Abmeldung leicht gemacht

Die An- und Abmeldung eines Hundes bei der Stadt Mölln ist unkompliziert und kann auf verschiedenen Wegen erfolgen:

  • Online: Das An- und Abmeldeformular ist auf der Webseite der Stadt Mölln unter www.moelln.de (Leben & Erleben, Freizeit & Erholung, Hunde in Mölln oder beim Menüpunkt Formulare und Online-Dienste beim Buchstaben „H“) zu finden oder direkt hier:

  • Persönlich: Gerne können Hundehalter:innen die Formulare auch im Fachdienst Steuern im 1. OG des Stadthauses Mölln (Wasserkrüger Weg 16) oder im benachbarten Bürgerservicebüro (Wasserkrüger Weg 14) abholen.

Wichtige Informationen zur Hundehaltung

Auf der städtischen Webseite finden Interessierte unter der Rubrik „Hunde in Mölln“ (www.moelln.de, Leben & Erleben, Freizeit & Erholung) nicht nur das An- und Abmeldeformular, sondern auch viele weitere nützliche Informationen rund um die Hundehaltung in Mölln:

  • Die aktuelle Hundesteuersatzung der Stadt Mölln mit allen Details zu Steuerhöhe, Ermäßigungen, Befreiung und Hundesteuermarken.

  • Das Schleswig-Holsteinische Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG).

  • Hinweise zur Anlein- und Kennzeichnungspflicht.

  • Informationen zur Beseitigung von Hundekot.

  • Tipps zu hundefreundlichen Orten und Adressen zum Thema Tiergesundheit.

    Zum Menüpunkt "Hunde in Mölln"

Regelmäßige Kontrollen durch den Ordnungs- und Servicedienst

Hundehalter:innen sollten beachten, dass der Ordnungs- und Servicedienst der Stadt Mölln die Einhaltung der Anmeldepflicht regelmäßig kontrolliert. Bei Verstößen können hohe Bußgelder verhängt werden. Die Stadt Mölln bittet alle Hundehalter:innen, deren Hunde noch nicht angemeldet sind, dies im Sinne einer harmonischen Stadtgemeinschaft schnellstmöglich nachzuholen. Weiterhin ist darauf zu achten, die Hundesteuermarke stets mitzuführen.

Bei Fragen zur Hundeanmeldung oder zur Hundehaltung in Mölln stehen die Mitarbeiter:innen der Steuerabteilung gerne zur Verfügung:

  • Per E-Mail: steuern@moelln.de

  • Telefonisch: 04542 / 803168

Die Stadt Mölln freut sich auf eine harmonische und tierfreundliche Zukunft in der Eulenspiegelstadt.