Stadt Mölln startet Serie zu Radverkehrsregeln | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Radfahrende sind im Straßenverkehr besonders gefährdet, oft durch motorisierte Fahrzeuge, aber auch durch eigene Unachtsamkeit, die andere Verkehrsteilnehmer:innen gefährden kann.

Stadt Mölln startet Serie zu Radverkehrsregeln

Gemäß Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht“. Um die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer:innen zu erhöhen und die Kenntnis der Verkehrsregeln aufzufrischen, startet die Stadt Mölln eine neue Serie zu dem Thema.

Die Hinweise der Stadt Mölln sollen dabei helfen, die Radverkehrsregeln darzustellen, das Wissen aufzufrischen und Unsicherheiten zu beseitigen.

Viel Spaß beim Lesen – und denken Sie immer an § 1 der StVO, wenn Sie unterwegs sind!

Teil 1: Radwege und Benutzungspflicht

Grundsätzlich haben Radfahrende die Wahl, ob sie die Fahrbahn oder den Radweg benutzen möchten. Ist der Radweg jedoch mit einem der folgenden Verkehrszeichen versehen, ist dessen Benutzung verpflichtend:

  • Radweg (Zeichen 237): Dieser Weg ist ausschließlich für Radfahrende bestimmt.

  • Gemeinsamer Geh- und Radweg (Zeichen 240): Die Verkehrsfläche wird auf gesamter Breite gemeinsam genutzt. Radfahrende sind hier zur besonderen Rücksichtnahme auf Gehende verpflichtet. Notfalls müssen Radfahrer:innen auch einmal absteigen.

  • Getrennter Geh- und Radweg (Zeichen 241): Fuß- und Radweg müssen getrennt voneinander benutzt werden.

Gehweg und Fußgängerzone: Das Befahren von Gehwegen und Fußgängerzonen ist nur mit dem Zusatzzeichen „Fahrrad frei“ erlaubt. In diesen Bereichen muss die Geschwindigkeit stets an Personen, die zu Fuß unterwegs sind, angepasst werden. Fußgänger:innen haben hier Vorrang.

Kinder auf Gehwegen: Bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres müssen Kinder mit dem Fahrrad den Gehweg nutzen. Zwischen 8 und der Vollendung des 10. Lebensjahres dürfen sie sowohl den Gehweg als auch den Radweg benutzen. Ab dem 10. Geburtstag sind für Kinder der Radweg und die Fahrbahn vorgeschrieben.

Stadt Mölln appelliert an Rad- und E-Scooter-Fahrer: Gehwege sind für Fußgänger:innen!

Die Stadt Mölln weist mit Nachdruck auf die geltenden Verkehrsregeln hin und appelliert an alle Radfahrer:innen und E-Scooter-Nutzende, die Gehwege freizuhalten. Insbesondere in belebten Bereichen wie der Hauptstraße kommt es immer wieder auf Gehwegen zu gefährlichen Situationen, da Rad- und E-Scooter-Fahrer:innen rücksichtslos auf diesen Wegen unterwegs sind und Fußgänger:innen, oft durch Klingeln, zum Ausweichen zwingen.

Diese Praxis stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar, vor allem wenn Kund:innen aus den Geschäften auf den Gehweg treten und unerwartet mit schnell vorbeifahrenden Rädern oder E-Scootern konfrontiert werden. Die Gehwege sind ausschließlich für den Fußverkehr vorgesehen.

Die Stadt Mölln weist alle Nutzenden von Fahrrädern und E-Scootern dringend darauf hin, dass auf Gehwegen zu schieben ist. In der aktuellen Baustellenzeit in der Innenstadt, wo der Raum durch Absperrungen ohnehin schon stark eingeschränkt ist, ist das Fahren auf Gehwegen verboten und für alle Nutzenden verkehrsgefährdend.

Respektieren Sie die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer:innen und tragen Sie zu einem entspannten Miteinander in Mölln bei.

Aufgrund wiederholter Verstöße wird die Stadt Mölln in Kürze weitere Informationen bereitstellen und gezielt über die geltenden Regeln aufklären.

Flyer Radverkehrsregeln

Übrigens stellt die Stadt Mölln kostenfrei Flyer zu den Radverkehrsregeln bereit. Der Flyer „Schleswig-Holstein fährt sicher", herausgegeben von RAD.SH, liegt ab sofort im Eingangsbereich des Stadthauses zur Mitnahme aus oder kann hier heruntergeladen werden.

Radverkehrskonzept

Interessierte finden darüber hinaus detaillierte Informationen zum gesamten, kürzlich veröffentlichten Radverkehrskonzept und den geplanten Maßnahmen für eine sichere und zukunftsfähige Radverkehrsinfrastruktur der Stadt Mölln auf der Website.

Zum Radverkehrskonzept der Stadt Mölln

Hier gelangen Sie zum 2. Teil der Serie.