Hinweis der Stadt Mölln: Räum- und Streupflicht auf Gehwegen | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Die Stadt Mölln erinnert aus gegebenem Anlass alle Anlieger erneut an ihre Pflicht, die Gehwege vor ihren Grundstücken regelmäßig von Schnee und Eis zu befreien. Gerade für mobilitätseingeschränkte Personen ist das sichere Gehen und Fahren aktuell vielerorts erschwert oder sogar gefährlich.

Hinweis der Stadt Mölln: Räum- und Streupflicht auf Gehwegen

Bitte achten Sie darauf, auch bei Glätte durch Eisregen oder überfrierende Nässe rechtzeitig zu streuen.

Laut Straßenreinigungssatzung gilt:
„In der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.“

Weitere Hinweise:

  • In Straßen ohne städtische Sommerreinigung sind Anlieger zusätzlich verpflichtet, die Fahrbahn bis zur Straßenmitte zu räumen.

  • Schnee darf nicht auf die Fahrbahn geschoben werden!

Die genauen Regelungen finden Sie in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Mölln:

Bei Fragen hilft der Fachdienst Straßen gerne weiter:
Frau Voß
Tel.: 04542 803-205
E-Mail: strassen@moelln.de

Vielen Dank für Ihre Mithilfe – für mehr Sicherheit im winterlichen Mölln!